Schon gesehen? Auch in diesem Jahr haben wir ein Foto-Gewinnspiel auf unserer Facebook-Seite (https://www.facebook.com/qmfev)! Zeigen Sie uns dort Ihren bunten Garten – und mit etwas Glück können Sie eines von drei tollen Büchern gewinnen. Hier die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel:

1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung

1.1 Der Verein QMF – Qualifizierung des Motorgeräte-Fachhandels e.V., Alfredstraße 102, 45131 Essen (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet) ist Veranstalter des Gewinnspiels und somit ausschließlich für dessen Durchführung verantwortlich.

1.2 Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Nutzern übermittelten Daten ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter.

1.3 Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer, die bei Beginn des Gewinnspiels eine gültige Postanschrift, einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die mehrfache Teilnahme, etwa mittels Angabe mehrerer Namen, Postanschriften oder Facebook-Profilen zur Erhöhung der Gewinnchancen, ist unzulässig.

1.4 Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.

2. Durchführung des Gewinnspiels

2.1 Wer sich am Gewinnspiel beteiligen will, muss auf Facebook unter dem Gewinnspiel-Posting mindestens ein Bild in den Kommentaren veröffentlichen. Aus allen veröffentlichten Bildern werden drei Gewinner durch eine QMF-Jury ermittelt.

2.2 Zu gewinnen gibt es dreimal jeweils ein Buch. Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

2.3 Das Gewinnspiel beginnt am 26. Juni 2023 und endet am 10. Juli 2023 um 23 Uhr. Danach ermittelt die Jury die Gewinner. Die besten Bilder sowie die Gewinnerfotos werden in einem Fotoalbum auf der Facebook-Fanpage von QMF veröffentlicht.

2.4 Die Gewinner werden bis zum 15. Juli 2023 ermittelt und dann sofort per Facebook-Kommentar benachrichtigt.

2.5 Falls ein Gewinner sich innerhalb von 48 Stunden nicht meldet, wird ein neuer Gewinner ermittelt.

2.6 Die Teilnehmer stimmen für den Fall, dass sie gewinnen, einer öffentlichen Bekanntgabe auf der QMF-Facebookseite und einer Veröffentlichung auf der QMF-Website (Newsbereich) zu.

2.7 Die Teilnehmer versichern, die Fotos selbst erstellt zu haben und somit keine Urheber- oder Lizenzrechte zu verletzen.

3. Beiträge auf Facebook zum Gewinnspiel

3.1 Der Nutzer verpflichtet sich, keine Beiträge oder Inhalte auf die QMF-Fanpage hochzuladen bzw. dort einzustellen, die gegen geltendes Recht oder gegen diese Teilnahmeregeln verstoßen.

3.2 Der Veranstalter macht sich vom Nutzer eingestellte Inhalte nicht zu Eigen. Er ist jederzeit berechtigt, Inhalte, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, von der Veröffentlichung auszunehmen oder zu löschen und den betreffenden Nutzer von dem Fotowettbewerb auszuschließen.

4. Haftung

4.1 Die Haftung des Veranstalters sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden einschließlich Folgeschäden ist ausgeschlossen soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaben Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4.2 Im Falle einer schuldhaben Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, begrenzt sich die Haftung des Veranstalters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

5. Datenschutz

5.1 Alle Teilnehmer erklären sich bereit, dass ihr Name und das eingereichte Foto im Falle des Gewinns auf der Facebookseite und der QMF-Website (Newsbereich) des Veranstalters veröffentlicht werden und dort dauerhaft als Fotoalbum mit dem Namen des Gewinners veröffentlicht bleiben.

5.2 Der Veranstalter erhebt die zur Durchführung des Fotowettbewerbs erforderlichen Daten. Dies sind der Vor- und Familienname der Gewinner sowie die Postanschrift.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.2 Die Durchführung des Fotowettbewerbs, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.